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Einleitung
Stand: November 2025
L.I.F.E. GbR
Bahnhofstraße 33b
27383 Scheeßel
Vertretungsberechtigt: Teja Wiesner & Oliver Ambarian
E-Mail: info@jh-life.de
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der L.I.F.E. GbR (nachfolgend „L.I.F.E.“ genannt) und ihren Auftraggebern, insbesondere öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (Jugendämtern), überörtlichen Trägern, freien Trägern, Schulen sowie Kooperations- und Netzwerkpartnern.
- Die AGB gelten ergänzend zu den jeweiligen Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff. SGB VIII sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn L.I.F.E. diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
- L.I.F.E. erbringt Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage und gemäß den §§ 27 ff. SGB VIII, insbesondere:
- Hilfen zur Erziehung,
- Erziehungsbeistandsschafen nach (§ 30SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfen (§ 31 SGB VIII)
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§34 SGB VIII)
- Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII),
- Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII),
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemäß SGB IX,
- stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen,
- familienanaloge Wohnformen,
- Krisenintervention und Begleitung in Akutsituationen,
- Schulassistenz und sozialpädagogische Begleitung.
- Ökosoziale Jugendhilfe
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungs- und Entgeltvereinbarung oder dem Hilfeplanverfahren mit dem zuständigen Jugendamt.
- L.I.F.E. arbeitet ressourcenorientiert, partizipativ und nach fachlich anerkannten Standards der Kinder- und Jugendhilfe.
§ 3 Vertragsabschluss
- Verträge kommen erst durch eine schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung zwischen L.I.F.E. und dem Auftraggeber zustande.
- Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach den jeweils geltenden Leistungs- und Entgeltvereinbarungen gemäß § 78b SGB VIII oder nach den einschlägigen Bestimmungen des SGB IX.
- Die Abrechnung erfolgt in der Regel mit dem zuständigen öffentlichen Träger (Jugendamt, Landesjugendamt oder Kommunaler Sozialverband Niedersachsen).
- Rechnungen mit nicht öffentlichen Kostenträgern sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB erhoben.
- L.I.F.E. ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form (PDF) zu übermitteln.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
- Änderungen in der familiären, gesundheitlichen oder sozialen Situation der betreuten Person sind L.I.F.E. unverzüglich mitzuteilen.
- Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und regelmäßige Hilfeplangespräche sind Grundlage der Leistungserbringung.
§ 6 Datenschutz und Schweigepflicht
- L.I.F.E. verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Bestimmungen des § 65 SGB VIII.
- Sämtliche Mitarbeitenden und Kooperationspartner sind schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich an berechtigte Stellen und nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder zur Erfüllung der Hilfe erforderlich ist.
- L.I.F.E. gewährleistet technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 32 DSGVO).
§ 7 Haftung
- L.I.F.E. haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet L.I.F.E. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für Schäden, die durch das Verhalten der betreuten Personen oder Dritter entstehen, ist ausgeschlossen, soweit L.I.F.E. kein Verschulden trifft.
- Für familienanaloge Wohnformen mit eigenem Wohnraum gilt:
- Sachschäden im Rahmen des gewöhnlichen Lebensalltags oder durch betreute Personen fallen grundsätzlich in die Verantwortung der jeweiligen Betreuungsstelle.
- Diese verpflichtet sich, eine geeignete Privat- und Haftpflichtversicherung vorzuhalten.
- L.I.F.E. haftet nur bei nachweislicher Verletzung der Aufsichts- oder Organisationspflicht.
§ 8 Ausfallzeiten und höhere Gewalt
- Bei Krankheit, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt kann es zu Unterbrechungen der Leistungserbringung kommen.
- L.I.F.E. bemüht sich um adäquate Vertretung oder zeitnahe Wiederaufnahme der Leistung.
- Schadensersatzansprüche infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag endet mit Abschluss der im Hilfeplan festgelegten Maßnahme oder gemäß der Vereinbarung mit dem Kostenträger.
- Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten (§ 626 BGB).
- Wichtige Gründe sind insbesondere:
- nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls,
- erhebliche Pflichtverletzungen,
- Wegfall der Kostenzusage.
§ 10 Qualitätssicherung und Dokumentation
- L.I.F.E. verpflichtet sich zu kontinuierlicher Qualitätssicherung, Fachaufsicht und regelmäßiger Dokumentation der erbrachten Leistungen.
- Die Qualitätssicherung erfolgt im Rahmen von Hilfeplanverfahren, Fachgesprächen und interner Evaluation.
- Grundlage sind die Vorgaben des SGB VIII / IX sowie die Richtlinien des Landesjugendamts Niedersachsen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Rotenburg (Wümme).
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Schluss
L.I.F.E. GbR
Bahnhofstraße 33b, 27383 Scheeßel
Vertreten durch: Teja Wiesner & Oliver Ambarian
Hinweise zur Nutzung
Diese AGB gelten ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen nach dem SGB VIII und SGB IX.
Sie regeln die internen Abläufe, Datenschutz- und Haftungsfragen der L.I.F.E. GbR und dienen der Transparenz und Rechtssicherheit in der Zusammenarbeit.